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16. April 2026

Entlastungsprämie: DSTG lehnt ab


Das Bundesministerium der Finanzen hat heute Nachmittag die Formulierungshilfe zur Einführung einer steuer- und sozialabgabenfreien Entlastungsprämie nach § 3 Nummer 11d EStG – neu an die Verbände versandt. Uhrzeit: 16:25 Uhr. Fristende: Dienstschluss heute.

Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft hat fristgerecht eine Stellungnahme übermittelt — mit klarer Ablehnung. Der Bundesvorsitzende Florian Köbler erklärt dazu:
 

„Wer am 16. April eine Stellungnahme erwartet und am 16. April schreibt, will keine Stellungnahme. Das ist keine Beteiligung. Das ist ein Protokoll."

 

Die Kernkritik in drei Punkten

Erstens: Die veranschlagten 1,7 Milliarden Euro Mindereinnahmen halten der Prüfung nicht stand. Das IW Köln schätzt 12 Milliarden, das IMK hat für die Inflationsausgleichsprämie 40 Milliarden errechnet. Die Lücke zwischen den Zahlen beträgt mehr als das Siebenfache.

Zweitens: Die Prämie verzichtet ausdrücklich auf jede Bindung an die Preissteigerung. Sie hängt allein am Arbeitgeber. Rentnerinnen und Rentner, Selbstständige, Kleinstbetriebe und der gesamte öffentliche Dienst gehen leer aus. Das ist kein Gießkannenprinzip — das ist ein Lotterieverfahren.

Drittens: Das Geld liegt längst auf dem Tisch. 100 Milliarden Steuerbetrug jährlich. Dazu beziffert die Europäische Kommission den deutschen Umsatzsteuer-Ausfall auf 31,3 Milliarden Euro — das Achtzehnfache der vorgesehenen Prämie. Der Koalitionsvertrag verpflichtet die Regierung, Finanzkriminalität zu bekämpfen. Geschehen ist bislang nahezu nichts. Mit diesem Geld wären flächendeckende Steuerentlastungen möglich. Für Alle.


Die vollständige Stellungnahme

Die ausführliche Stellungnahme der DSTG an das BMF steht hier zum Download bereit:
 → Stellungnahme herunterladen (PDF)

DSTG-Stellungnahme zur Formulierungshilfe § 3 Nr. 11d EStG – neu · 16. April 2026

Ursprünglich veröffentlicht unter https://www.dstg.de

Quelle: DSTG / 16.4.2026
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