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15. Februar 2026
TV-L Abschluss – ein Kompromiss mit Licht und Schatten
Der TV-L-Tarifabschluss steht: Die Tabellenentgelte steigen in drei Schritten um insgesamt rund 5,9 Prozent bei 27 Monaten Laufzeit. DSTG-Bundesvorsitzender Florian Köbler ordnet das Ergebnis ein – ehrlich, differenziert und mit klarer Ansage Richtung Besoldungsübertragung: „Amtsangemessene Alimentation ist keine Verhandlungsmasse – sie ist ein Verfassungsauftrag."
Das Ergebnis steht – eine Einordnung
In der Nacht zum 14. Februar 2026 haben sich die Gewerkschaften des dbb beamtenbund und tarifunion gemeinsam mit ver.di und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) auf einen Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst der Länder geeinigt. Nach drei zähen Verhandlungsrunden in Potsdam liegt ein Ergebnis auf dem Tisch, das die DSTG realistisch und differenziert einordnet.
Der Abschluss im Überblick
Die Tabellenentgelte steigen in drei Schritten um insgesamt rund 5,9 Prozent bei einer Laufzeit von 27 Monaten:
- Ab 1. April 2026: +2,8 %, mindestens 100 Euro monatlich
- Ab 1. März 2027: +2,0 %
- Ab 1. Januar 2028: +1,0 %
Hinzu kommen eine Erhöhung der Ausbildungsentgelte um insgesamt 150 Euro, verbesserte Schicht- und Wechselschichtzulagen sowie die Angleichung des Kündigungsschutzes für Beschäftigte im Tarifgebiet Ost an das Westniveau.
Licht und Schatten – eine ehrliche Bewertung
DSTG-Bundesvorsitzender Florian Köbler bewertet das Ergebnis wie folgt:
„Dieser Abschluss ist ein Kompromiss – kein Grund zum Jubeln, aber auch kein Grund zur Resignation. Er ist das Ergebnis eines harten Ringens mit einer TdL, die sich bis zuletzt als extrem schwieriger Verhandlungspartner erwiesen hat."
Was erreicht wurde
Die zentrale Errungenschaft dieser Runde ist die Angleichung an den TVöD-Abschluss von Bund und Kommunen. Ein Zurückfallen der Länder-Beschäftigten hinter den TVöD wäre für die ohnehin angespannte Personalgewinnung in der Finanzverwaltung fatal gewesen.
„Rund 5,9 Prozent linear – das entspricht exakt dem TVöD-Abschluss. Damit verhindern wir ein weiteres Auseinanderdriften. Für unsere Tarifbeschäftigten in der Finanzverwaltung war das die absolute rote Linie – und die haben wir gehalten."
Der Mindestbetrag von 100 Euro sorgt dafür, dass die Kolleginnen und Kollegen in den unteren Entgeltgruppen überproportional profitieren. Und die Verbesserungen für Nachwuchskräfte – 150 Euro mehr bei den Ausbildungsentgelten setz7 ein wichtiges Signal in Zeiten, in denen die Finanzverwaltung bundesweit um Nachwuchs kämpft.
Angriff auf den Arbeitsvorgang abgewehrt
Besonders bemerkenswert – und in der öffentlichen Debatte weitgehend untergegangen – ist die Abwehr des TdL-Angriffs auf die Definition des Arbeitsvorgangs in der Protokollerklärung zu § 12 TV-L. Die Arbeitgeberseite wollte Zugeständnisse bei der stufengleichen Höhergruppierung und der Entgeltordnung an eine Neudefinition des Arbeitsvorgangs koppeln. Dieser „Kahlschlag-Ansatz", wie der dbb ihn treffend beschrieben hat, hätte massiven Herabgruppierungen den Weg geebnet.
„Das klingt technisch, hat aber ganz konkrete Auswirkungen auf das Portemonnaie unserer Tarifbeschäftigten. Eine Neudefinition des Arbeitsvorgangs hätte unzählige Kolleginnen und Kollegen in der Finanzverwaltung in niedrigere Entgeltgruppen gedrückt. Das haben wir verhindert – und zwar gemeinsam und geschlossen. Dieser Erfolg verdient Anerkennung."
Die DSTG sieht gerade hier ein Beispiel dafür, dass Solidarität keine Einbahnstraße ist: Auch wenn dieses Thema in erster Linie die Tarifbeschäftigten betrifft, zeigt es, wie wichtig der Zusammenhalt innerhalb der gesamten Gewerkschaft ist – Beamte und Tarifbeschäftigte gemeinsam.
Was schmerzt
Florian Köbler macht keinen Hehl daraus, dass das Ergebnis auch bittere Pillen enthält:
„27 Monate Laufzeit sind lang – zu lang. Und fünf Nullmonate bis April 2026 sind für viele Beschäftigte nur schwer zu akzeptieren. Hinzu kommt: Die TdL hat sich bei zentralen Strukturfragen wie der stufengleichen Höhergruppierung und der Weiterentwicklung der Entgeltordnung einmal mehr komplett verweigert. Das ist kurzsichtig und beschädigt die Tarifpartnerschaft."
Nächster Schritt: Übertragung auf die Besoldung
Für die DSTG und ihre rund 70.000 Mitglieder – von denen die Mehrheit verbeamtet ist – ist mit dem Tarifabschluss nur die Hälfte des Weges zurückgelegt. Der entscheidende nächste Schritt ist die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten in den Ländern und Kommunen.
„Amtsangemessene Alimentation ist keine Verhandlungsmasse – sie ist ein Verfassungsauftrag. Wir erwarten von jedem einzelnen Bundesland, dass es das Tarifergebnis zügig und vollständig auf die Besoldung überträgt. Jeder Versuch, das zu verschleppen oder abzuspecken, wird auf unseren entschiedenen Widerstand stoßen."
Die DSTG wird die Umsetzung in allen 16 Bundesländern aufmerksam begleiten und gegebenenfalls Druck aufbauen, wo die Übertragung nicht rechtzeitig erfolgt.
„Wir erwarten in jedem Bundesland eine Besoldung, die den Namen amtsangemessen auch verdient – deutlich oberhalb der verfassungsrechtlichen Mindestgrenze. Es darf nicht sein, dass Beamtinnen und Beamte ihr Recht auf angemessene Alimentation vor Gerichten erstreiten müssen, weil die Politik ihre verfassungsmäßige Pflicht ignoriert. Wer einen Amtseid auf das Grundgesetz leistet, muss Artikel 33 Absatz 5 leben – nicht erst nach dem dritten Urteil aus Karlsruhe."
Eine Frage der Wertschätzung
Dieser Tarifabschluss steht nicht im luftleeren Raum. Er ist Ausdruck einer politischen Haltung, die den öffentlichen Dienst seit Jahren als Sparmasse behandelt – während für andere Vorhaben offenbar deutlich mehr Spielraum besteht. Milliardenschwere Kaufprämien für E-Autos, Subventionen für Industrieansiedlungen, Entlastungspakete im Wochentakt – aber bei den Menschen, die diesen Staat am Laufen halten, wird jeder Euro dreimal umgedreht.
„Wer glaubt, am öffentlichen Dienst sparen zu können, spart am Standort Deutschland. Eine leistungsfähige Finanzverwaltung, eine funktionierende Justiz, eine handlungsfähige Polizei – das sind keine Kostenfaktoren, das sind Grundpfeiler unseres Gemeinwesens. Es ist an der Zeit, dass die Politik diese Erkenntnis nicht nur in Sonntagsreden formuliert, sondern auch in den Haushaltsplänen abbildet."
Die DSTG wird diese Debatte in den kommenden Wochen und Monaten mit Nachdruck führen – gegenüber Finanzministerien, Landtagen und der Bundesregierung.
An unsere Mitglieder
„Ich lese eure E-Mails und Kommentare. Ich höre bei Einigen den Frust – und ich kann es nachvollziehen. Verdient hätten wir alle mehr. Aber euer Engagement, eure Teilnahme an den Aktionen und Kundgebungen, eure Geschlossenheit – genau das hat diesen Abschluss überhaupt erst möglich gemacht. Ohne Druck gibt es kein Ergebnis. Und jetzt brauchen wir genau diesen Druck für die Besoldungsübertragung. Bleibt dabei. Bleibt zusammen. Gemeinsam sind wir stark."
Weitere Informationen zum Tarifabschluss und den konkreten Auswirkungen auf die einzelnen Entgeltgruppen finden Sie unter www.dbb.de/einkommensrunde.
Ursprünglich veröffentlicht unter https://www.dstg.de
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