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14. August 2025

DSTG begrüßt Pilotprojekt zur Amtsveranlagung in Hessen


Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft zeigt sich erfreut über die Ankündigung des hessischen Finanzministers Dr. Lorz, ein Pilotprojekt zur Amtsveranlagung in Kassel zu starten. Damit werden konkrete DSTG-Vorschläge zur Modernisierung der Steuerverwaltung aufgegriffen.

Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft zeigt sich erfreut über die Ankündigung des hessischen Finanzministers Dr. Lorz, ein Pilotprojekt zur Amtsveranlagung in Kassel zu starten. Damit werden konkrete DSTG-Vorschläge zur Modernisierung der Steuerverwaltung aufgegriffen.

Vollautomatische Steuererklärung wird Realität

Das Pilotprojekt folgt dem erfolgreichen österreichischen Modell: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner erhalten künftig eine vollständig vorausgefüllte Steuererklärung und haben vier Wochen Zeit für eigene Ergänzungen.

Bundesvorsitzender Florian Köbler: "Wir freuen uns sehr, dass der hessische Finanzminister Mut beweist und den Weg in Richtung einer vollständig digitalisierten und automatisierten Bearbeitung einfacher Steuererklärungen einschlägt."

Digitalisierung ermöglicht Fokus auf Finanzkriminalität

Besonders wichtig: Durch die Automatisierung einfacher Steuerfälle kann das Personal langfristig dort eingesetzt werden, wo es wirklich gebraucht wird – bei der Bekämpfung von Finanzkriminalität und Steuerhinterziehung.

Weitere Schritte erforderlich

Für eine vollständige Automatisierung sind jedoch weitere wichtige Bausteine notwendig:

  • Das Once-Only-Prinzip
  • Eine digitale Identität für alle Bürger und Unternehmen
  • Ein digitales Regelwerk für den Lohnsteuerabzug

Köbler: "Das Kasseler Pilotprojekt ist ein wichtiger erster Schritt, aber wir dürfen nicht dabei stehen bleiben. Hessen zeigt, dass Innovationen in der Steuerverwaltung möglich sind."

Die DSTG wird die Entwicklung des Pilotprojekts aufmerksam begleiten und steht für fachliche Unterstützung zur Verfügung.

Die Pressemitteilung der DSTG finden sie hier zum Download

Ursprünglich veröffentlicht unter https://www.dstg.de

Quelle: DSTG / 14.8.2025
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