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20. November 2025
BVerfG hat zur Alimentation entschieden - Handlungsdruck auf die Landesregierung steigt
Am 19.11.25 wurde nach rund fünfeinhalb Jahren (BVerfG vom 4. Mai 2020) nun das nächste Urteil des BVerfG veröffentlicht. Danach war die Besoldung der Berliner Beamtinnen und Beamten in 95 Prozent der geprüften Besoldungsgruppen in den Jahren 2008 bis 2020 verfassungswidrig zu niedrig. Sieben Klagen lagen der Entscheidung zugrunde.
Das BVerfG hat in seiner Pressemeldung auch mitgeteilt, dass es den Prüfgegenstand über den Vorlagengegenstand hinaus erweitert hat und es hat besonders darauf hingewiesen, dass die Geltendmachung von Ansprüchen auf amtsangemessene Besoldung das Potenzial habe, die Arbeitsfähigkeit des BVerfG bis hin zu einer Blockade zu beeinträchtigen. Angesichts der über 70 Vorlagen zur Alimentation der Beamtinnen und Beamten in Deutschland war dieser Hinweis wohl mehr als notwendig.
So erfolgt auch der Hinweis darauf, dass durch die Erweiterung des Prüfgegenstands die jetzige Entscheidung für zahlreiche weitere vergleichbare Fälle aus anderen Ländern relevant sei. Damit ist klar, dass die übrigen Besoldungsgesetzgeber sich nicht „zurücklehnen“ können mit dem Verweis darauf, dass es sich um eine Entscheidung für Berlin handelt.
Das BVerfG hat sein dreistufiges Prüfverfahren einschl. der Bemessung der Mindestbesoldung mit der heutigen Entscheidung fortentwickelt. Es hat dabei auch erneut festgestellt, dass allein im Unterschreiten der Mindestbesoldung (Schwelle zur Prekarität) ein Verstoß gegen das Alimentationsprinzip liegt, was eine weitere Prüfung erübrigt.
Das BVerfG hat sinngemäß auch betont, dass den Beamten aufgrund des Streikverbots durch das Anrufen des Gerichts ein wirksames Mittel zur Einforderung ihrer amtsangemessenen Besoldung zur Verfügung stehen muss.
Für den dbb saar ist damit klar:
Der Handlungsdruck auf die Landesregierung mit Blick auf eine verfassungskonforme Alimentation steigt durch das aktuelle Urteil aus Karlsruhe deutlich! Wir erwarten jetzt konkrete Maßnahmen, die das Grundproblem lösen.
Gleichzeitig hoffen wir auf eine baldige Entscheidung der saarl. Vorlagebeschlüsse gerade auch mit Blick auf die Betroffenen, die bereits im Ruhestand sind bzw. kurz davor. Unsere Kolleginnen und Kollegen warten alle bereits lange genug.
Wie geht es weiter?:
Wir werden nun den genauen Wortlaut des Richterspruchs prüfen und das weitere Vorgehen beraten.
In der Zwischenzeit möchten wir aber erneut darauf hinweisen, die von uns bereitgestellten Anträge „Amtsangemessene Alimentation“ noch für das laufende Jahr zu stellen.
Ursprünglich veröffentlicht unter https://www.dbb-saar.de
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