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31. Oktober 2025

DSTG nimmt an Bundestags-Anhörung zum Mindeststeuergesetz teil


Am Montag, dem 3. November 2025, nimmt DSTG-Bundesvorsitzender Florian Köbler an der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses im Deutschen Bundestag zum Gesetzentwurf zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes teil. Die Anhörung findet von 14:00 bis 15:30 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Sitzungssaal 2.600) statt und wird live auf bundestag.de übertragen.

Stellungnahme liegt vor 

Die DSTG hat bereits eine umfassende Stellungnahme zum Regierungsentwurf (BT-Drucksache 21/1865) eingereicht, die zentrale Kritikpunkte und konkrete Verbesserungsvorschläge enthält. Die vollständige Stellungnahme steht auf dstg.de/steuerpolitik zum Download zur Verfügung. 

Globale Mindestbesteuerung: Historische Chance für mehr Steuergerechtigkeit 

Die globale Mindestbesteuerung markiert einen Paradigmenwechsel in der internationalen Steuerpolitik. Nach jahrzehntelangem schädlichem Steuerwettbewerb etabliert Pillar 2 der OECD und G20 erstmals eine wirksame Untergrenze von 15 Prozent für multinationale Konzerne ab 750 Millionen Euro Jahresumsatz. „Dies sichert Steuersubstrat, schafft faire Wettbewerbsbedingungen und stärkt das Vertrauen in den Steuerstaat", betont Köbler in der Stellungnahme der DSTG. 

Kritische Punkte im Gesetzentwurf 

Die DSTG sieht trotz grundsätzlicher Zustimmung zur globalen Mindeststeuer drei zentrale Probleme im vorliegenden Gesetzentwurf: 

  • Abschaffung der Lizenzschranke (§ 4j EStG) schafft gefährliche Schutzlücke für mittelständische Unternehmen 
  • Massiver Personalbedarf wird unterschätzt – Finanzverwaltung bereits am Limit 
  • Fehlende IT-Infrastruktur gefährdet wirksamen Vollzug der hochkomplexen Regelungen 

Lizenzschranke: Schutzlücke für den Mittelstand 

Besonders kritisch sieht die DSTG die geplante vollständige Abschaffung der Lizenzschranke (§ 4j EStG). „Während die Mindeststeuer nur 400 bis 600 Großkonzerne erfasst, verlieren Tausende mittelständische Unternehmen das einzige spezifische Schutzinstrument gegen Gewinnverlagerungen durch Lizenzzahlungen", warnt Köbler. Die DSTG fordert die Beibehaltung der Lizenzschranke zumindest für Unternehmen unterhalb der 750-Millionen-Euro-Schwelle. 

Finanzverwaltung am Limit 

Die hochkomplexen Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung erfordern hochspezialisiertes Personal mit Kenntnissen in internationaler Rechnungslegung und ausländischen Steuerrechten. „Die Finanzverwaltung ist durch Fachkräftemangel, demografischen Wandel und zahlreiche Reformvorhaben bereits überlastet. Ohne deutliche Stellenaufstockungen drohen Vollzugsdefizite", betont die Gewerkschaft in ihrer Stellungnahme. 

Zentrale Forderungen der DSTG 

In der Anhörung wird die DSTG folgende Kernforderungen vertreten: 

  • Beibehaltung der Lizenzschranke für Unternehmen unterhalb der Mindeststeuer-Schwelle 
  • Systematisches Monitoring der Auswirkungen mit Evaluierung nach drei Jahren 
  • Unabhängige Personalbedarfsanalyse und deutliche Stellenaufstockungen in der Finanzverwaltung 
  • Massive IT-Investitionen mit konkreten Finanzierungszusagen und realistischen Zeitplänen 
  • Umfassendes mehrstufiges Schulungskonzept für die Beschäftigten 

Live-Übertragung und Stellungnahme 

Die öffentliche Anhörung kann am Montag, 3. November 2025, von 14:00 bis 15:30 Uhr live auf bundestag.de verfolgt werden. Die ausführliche Stellungnahme der DSTG mit allen Details und rechtlichen Analysen steht bereits jetzt auf dstg.de/steuerpolitik zum Download zur Verfügung. 

Hintergrund: Globale Mindeststeuer 

Die globale Mindestbesteuerung (Pillar 2) wurde von der OECD und G20 entwickelt und durch die EU-Richtlinie 2022/2523 in europäisches Recht umgesetzt. Sie gilt für multinationale Konzerne ab 750 Millionen Euro Jahresumsatz und sieht einen Mindeststeuersatz von 15 Prozent vor. In Deutschland sind etwa 400 bis 600 Konzerne betroffen. Das Mindeststeuergesetz ist seit Januar 2024 in Kraft; der aktuelle Gesetzentwurf enthält technische Anpassungen und Änderungen bei den Missbrauchsbekämpfungsvorschriften. 

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Pressekontakt 
Deutsche Steuer-Gewerkschaft 
E-Mail: presse@dstg.de 
Web: www.dstg.de 

Ursprünglich veröffentlicht unter https://www.dstg.de

Quelle: DSTG / 31.10.2025
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